Pflegeberatung
Bei Bezug von Pflegegeld besteht für den Patienten und seine Angehörigen nach SGB XI § 37.3 die Verpflichtung regelmäßig einen Pflegeberatungsbesuch durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Dieser sollte bei den Pflegegrad II und III halbjährlich und bei den der Pflegegrad IV und V vierteljährlich stattfinden.Bei solchen Beratungsbesuchen haben die Patienten und ihre Angehörigen die Möglichkeit Fragen, die sich im Rahmen der Betreuung ergeben, zu klären. Unsere beratende Pflegefachkraft prüft hierbei u.a., ob Bedarf für Hilfsmittel und/oder Wohnraumanpassung besteht. Außerdem findet eine Einschätzung statt, ob der bestehende Pflegegrad noch ausreichend ist oder ob eine Höherstufung beantragt werden sollte.
Die Patienten erhalten Informationen über die Möglichkeiten der Versorgung, falls die private Pflegeperson einmal verhindert sein sollte, und unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse für die Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge zahlt.
Wir verstehen unsere Pflegebesuche nicht als Kontrolle der Pflegenden, sondern als Unterstützung und Informationsangebot, damit Pflege zu Hause so lange wie möglich durchgeführt werden kann.
Hintergrund dieser Beratung ist es Gesundheits- und Gefährdungsrisiken frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Beratung diese Risiken zu vermindern, um stationäre Behandlung und Versorgung zu vermeiden.